Gesetze / Versteigererverordnung
VerstV§ 4 (weggefallen)
Stand: 01.01.2025
Für § 4 VerstV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 4 VerstV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 18.02.2014 – 3 AZR 808/11Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Altersruhegeldes - Dynamisierung des versorgungsfähigen EinkommensZitiert von 73
- BAG, 17.06.2014 – 3 AZR 978/12Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente - Versorgungstarifvertrag - Auswirkungen der "außerplanmäßigen" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2003
- BAG, 19.04.2005 – 3 AZR 128/04Zitiert von 11
- LAG Hessen, 05.08.2011 – 3 Sa 60/11Zitiert von 1
- BGH, 21.11.2013 – XII ZB 137/13Versorgungsausgleich im Übergangsfall: Übereinstimmende Ruhensanträge für das Verfahren zwecks Bewirkung der Anwendung neuen Rechts; interne Teilung eines betrieblichen Anrechts bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbHZitiert von 5
- OLG Frankfurt am Main, 08.08.2014 – 4 UF 205/10
Zuletzt entschieden
- BAG, 17.06.2014 – 3 AZR 386/13Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags - arbeitsvertragliche BezugnahmeklauselZitiert von 2
- BAG, 17.06.2014 – 3 AZR 723/12Zitiert von 3
- BAG, 17.06.2014 – 3 AZR 676/12Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 VerstV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.10.2024 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323)
BGBl. 2024 I Nr. 323
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.